
Eine hohe Quecksilberbelastung kann Gehirn, Lunge, Nieren und das Immunsystem schädigen.
Die Europäische Kommission hat die EU-Quecksilber-Verordnung überarbeitet, um EU-Bürger und Umwelt vor giftigem Quecksilber zu schützen. Damit wird unter anderem die Verwendung von Zahn-Amalgam, für das derzeit in der EU jährlich 40 Tonnen Quecksilber verbraucht werden, vollständig verboten.
„Quecksilber ist eine hochgiftige Chemikalie, die eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt darstellt. Es ist an der Zeit, dem ein Ende zu setzen", so EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius.
Wenn Quecksilber in die Umwelt freigesetzt wird, gelangt es in die Nahrungskette, wo es sich anreichert. Eine hohe Quecksilberbelastung kann Gehirn, Lunge, Nieren und Immunsystem schädigen.
Überarbeitete Quecksilberverordnung
Die überarbeitete Quecksilberverordnung sieht Folgendes vor:
- Keine Verwendung von Zahn-Amalgam mehr ab dem 1.1.2025. Es gibt praktikable quecksilberfreie Alternativen.
- Verbot der Herstellung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam aus der EU ab 1.1.2025.
- Verbot der Herstellung und Ausfuhr von sechs quecksilberhaltigen Lampen ab dem 1.1.2026 und 1.1.2028 (je nach Lampentyp).
Hintergrund: Quecksilber
Quecksilber ist eine hochgiftige Chemikalie, die für die menschliche Gesundheit und die Umwelt eine Bedrohung darstellt. Wenn es in die Umwelt freigesetzt wird, gelangt es in die Nahrungskette, wo es sich anreichert (hauptsächlich in Fischen). Eine hohe Quecksilberbelastung kann Gehirn, Lunge, Nieren und Immunsystem schädigen.
In der Vergangenheit wurde Quecksilber in zahlreichen Anwendungen verwendet, z.B. bei der Goldgewinnung, in Batterien, Leuchtstoffröhren, Thermometern und Barometern. In den letzten zwanzig Jahren hat die EU einen umfassenden Bestand an Rechtsvorschriften entwickelt, insbesondere die Quecksilberverordnung, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber schützt und dabei den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber vom primären Quecksilberabbau bis zur endgültigen Entsorgung von Quecksilberabfällen berücksichtigt. Dazu gehören auch Maßnahmen zum Handel mit quecksilberhaltigen Produkten und zur Quecksilberverschmutzung.
Umsetzung internationaler Beschlüsse in EU-Recht
Der delegierte Rechtsakt setzt internationale Beschlüsse in EU-Recht um. Der Vorschlag der Kommission wurde parallel zu einem delegierten Rechtsakt angenommen, mit dem die Überarbeitung der Quecksilberverordnung an die Beschlüsse der vierten Konferenz der Vertragsparteien (COP4) des Minamata-Übereinkommens angepasst wurde.
Mit dem in der Quecksilberverordnung erlassenen delegierten Rechtsakt werden die auf der vierten Konferenz der Vertragsparteien (2022) des Minamata-Übereinkommens gefassten Beschlüsse in EU-Recht umgesetzt, indem ein Verbot der Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von acht weiteren quecksilberhaltigen Produkten, einschließlich quecksilberhaltiger Lampen und nicht-elektrischer Geräte, eingeführt wird.
Das Minamata-Übereinkommen ist der wichtigste internationale Rechtsrahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber in Luft, Wasser und Boden. Wie die Quecksilberverordnung behandelt es den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber, vom primären Quecksilberabbau bis zur Entsorgung von Quecksilberabfällen.
Die nächsten Schritte
Die überarbeitete Quecksilberverordnung muss nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt werden. Der delegierte Rechtsakt wird dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt.
Das Minamata-Übereinkommen ist am 16.8.2017 in Kraft getreten und wurde bisher von der Europäischen Union und 143 Ländern, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, ratifiziert. Die fünfte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber (COP-5) wird vom 30.10. bis zum 3.11.2023 in Genf, Schweiz, stattfinden.
Quelle: Europäische Kommission/Vertretung in Deutschland