
Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) bescheinigt Heilpflanzen-Präparaten nur geringen Nutzen bei Rheuma.
Die 2021 ins Leben gerufene Kommission für Komplementäre Heilverfahren und Ernährung hat die Wirksamkeit der geläufigsten pflanzlichen Arzneimittel geprüft. Das Ergebnis: Trotz der großen Beliebtheit bei Patient*innen überzeugte kaum ein Präparat mit spürbarem Effekt. Einige bergen demnach sogar Risiken.
Ausgewählte Phytotherapeutika in der Rheumatologie
Die Mitglieder der Kommission sichteten die wissenschaftliche Literatur zu ausgewählten frei verkäuflichen und verschreibungspflichtigen Phytotherapeutika. Sie prüften die Präparate zu möglichen Anwendungen in der Rheumatologie.
Im Fokus stand die Frage, inwieweit Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Borretschöl, Brennessel- und Cannabis-Präparaten sowie von Zubereitungen mit Rosa canina (Heckenrose), Rosmarin, Safran und Weidenrinde vorliegen
Außerdem untersuchten die Wissenschaftler*innen die Datenlage zu einem bei Rheuma-Patient*innen beliebten Mischpräparat aus Eschenrinde, Zitterpappelrinde und Echtem Goldrutenkraut.
„Auch wenn für alle untersuchten Pflanzenstoffe Berichte über entzündungshemmende oder immunologische Effekte im Laborversuch am Tiermodell vorliegen, ist ein klinisch nachgewiesener Nutzen sehr spärlich“, resümiert Prof. Gernot Keyßer.
Keines der untersuchten Präparate habe eine therapeutische Wirksamkeit, die eine Anwendung bei rheumatischen Erkrankungen rechtfertigt. Das gilt insbesondere für entzündliche Gelenkerkrankungen.
Die zentralen Ergebnisse
- Phytotherapeutika auf der Basis von Safran und Rosmarin empfiehlt die Kommission generell nicht.
- Borretschöl aus Samen kann bei standardisierter Herstellung im Rahmen einer gesundheitsbewussten Ernährung eingenommen werden. Eine nennenswerte entzündungshemmende Wirkung ist jedoch nicht zu erwarten.
- Von Präparaten auf Basis von Brennnessel, Weidenrinde oder Rosa canina müssen Rheumatolog*innen nicht abraten, wenn ansonsten eine sinnvolle Basistherapie eingehalten wird. Gleiches gilt für das untersuchte Mischpräparat.
- Für medizinisches Cannabis existiert keine ausreichende Evidenz, die eine Empfehlung bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen zur Krankheitsmodifikation oder zur symptomatischen Therapie rechtfertigt. In Einzelfällen kann jedoch die Anwendung zur Reduktion von chronischen, insbesondere neuropathischen Schmerzen sowie Schlafstörungen gerechtfertigt sein.
Nebenwirkungen nicht unterschätzen
Der Rheumatologe Prof. Christoph Specker resümiert: "Der Stellenwert der Phytotherapie für das Fachgebiet ist gering und ihre Anwendung nicht als risikofrei anzusehen." Er hebt hervor, dass auch pflanzliche Medikamente Nebenwirkungen hervorrufen können. Dazu gehören z.B. Magen-Darm-Bescherden, allergische Reaktionen oder Hautprobleme.
Die Experten raten: "Pflanzliche Heilmittel können eine Basistherapie höchstens ergänzen, aber niemals ersetzen." Die Einnahme frei verkäuflicher Präparate sollte mit den behandelnden Rheumatolog*innen abgestimmt werden.
Die Kommission hat nun Empfehlungen zur Anwendung komplementärer Heilverfahren bei Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises erarbeitet. Diese sollen in Kürze veröffentlicht werden.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie


