
Viele Kliniken in Deutschland nutzen die Musiktherapie. Ihre Wirksamkeit zur Linderung psychischer und körperlicher Erkrankungenist wissenschaftlich gut belegt. Dennoch erstatten Krankenkassen musiktherapeutische Anwendungen im ambulanten Bereich bisher nicht.
"Das muss sich dringend ändern, auch mit Blick auf vulnerable Gruppen, die auf diese Therapieform besonders angewiesen sind", fordert der Musik- und Psychotherapeut Prof. Lutz Neugebauer.
Wirksamkeit bei Krebs und Demenz
"Es liegt gute Evidenz für die Wirksamkeit vor", so Neugebauer. So trägt die Musiktherapie bei der Behandlung von Menschen, die eine Krebsdiagnose haben, nachweislich zur Linderung der psychischen Begleiterscheinungen wie Depressionen und Angst bei. Auch die S3-Leitlinie Demenzen empfiehlt Musiktherapie zur Behandlung von psychischen Begleiterscheinungen wie Angst, Unruhe und Apathie.
Wie effektiv Musiktherapie hilft, ist in den vergangenen 20 Jahren verstärkt erforscht worden: In der medizinischen Datenbank Pub Med erschienen in diesem Zeitraum fast 9000 Fachartikel zur Musiktherapie. Darunter etwa 1500 randomisierte, kontrollierte Studien und 360 systematische Übersichtsarbeiten und Metaanalysen.
Musiktherapie überwindet Sprachbarrieren – auch bei Kindern
Kinder, eine besonders vulnerable Gruppe, profitieren ebenfalls erfolgreich von musiktherapeutischen Anwendungen:
- "Bei Frühgeborenen stärkt Musiktherapie erwiesenermaßen die Bindung zwischen Eltern und Kind, einem der wesentlichen Indikatoren für eine bessere Entwicklung nach einem schwierigen Start ins Leben", berichtet Neugebauer.
- Bei Kindern mit Entwicklungsverzögerungen unterstützt Musiktherapie die Sprachentwicklung.
- "Wirksam ist die Musiktherapie insbesondere auch für Jugendliche und junge Erwachsene, die traumatische Erfahrungen durch familiäre Gewalt, Flucht oder Krieg gemacht haben."
"Hier findet die Musiktherapie Zugänge jenseits der Muttersprache und überwindet Sprachbarrieren."
Musiktherapie ist generell das Mittel der ersten Wahl in allen Fällen, in denen Sprache an ihre Grenzen stößt – etwa auch bei Menschen mit Einschränkungen.
IQWiG fordert Musiktherapie als ambulante Regelleistung
Trotz der wissenschaftlichen Evidenz und positiven praktischen Erfahrungen seien die Forderungen nach einer Verankerung der Musiktherapie als ambulante Regelleistung bisher politisch nicht aufgegriffen worden, bedauert Neugebauer. Bereits seit 2011 steht diese Forderung im Raum – zum Beispiel im Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann.
Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) konstatiert in einem Gutachten aus dem Jahr 2019 eine soziale Benachteiligung: Weil im ambulanten Bereich derzeit nur einkommensstärkere Schichten die Leistung Musiktherapie privat tragen können.
"Ein Gesundheitswesen, in dem das Leitprinzip ‚ambulant vor stationär‘ gilt, muss endlich die Zugänge zur Musiktherapie auch in der ambulanten Versorgung für alle sicherstellen und Krankenkassen die Kostenübernahme ermöglichen", betont Neugebauer.
Musiktherapie. bewährt und evidenzbasiert
Schon seit der Antike wird der Musik gesundheitliche Heilkraft zugesprochen. Doch es dauerte noch 2000 Jahre, bis Musik als Therapie institutionalisiert wurde. Die erste stationäre Anwendung erfolgte in Deutschland in den 1950er-Jahren, zunächst vor allem in psychiatrischen Kliniken.
"Heute gehört die Musiktherapie im stationären Bereich zum bewährten Behandlungskonzept etwa bei Angststörungen, Depressionen und Suchtproblematiken oder bei Folgen von Einsamkeit und Isolation", sagt Neugebauer. Auch bei neurologischen Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Morbus Parkinson oder zur Rehabilitation nach Schlaganfällen kommt Musiktherapie zum Einsatz.
Quelle: Pressekonferenz/13th European Music Therapy Conference/15.7.2025


