DarmkrebsDarmkrebsvorsorge künftig einheitlich für Frauen und Männer

Frauen und Männer können künftig ab dem Alter von 50 Jahren die gleichen Angebote des Darmkrebs-Screenings wahrnehmen. 

Tastatur mit farbiger Taste: Krebsfrüherkennung
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Ab dem 1.4.2025 ist der Leistungsanspruch für die Darmkrebs-Früherkennungsuntersuchung für Männer und Frauen einheitlich. Frauen und Männer können dann ab dem Alter von 50 Jahren die gleichen Angebote des Darmkrebs-Screenings wahrnehmen:

  • Darmspiegelung: Frauen und Männer können ab 50 Jahren 2-mal eine Darmspiegelung (Koloskopie) im Abstand von 10 Jahren durchführen lassen.
  • Stuhltest: Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle 2 Jahre einen Stuhltest machen.

Weiterhin gilt: Wer sich 10 Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen. Bei auffälligen Stuhltests besteht außerdem immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür seine Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme geändert. Der ursprünglich unterschiedlich ausgestaltete Anspruch zu den Früherkennungsprogrammen für Frauen und Männer ging zurück auf Daten des Robert Koch-Instituts, die für Männer ein höheres Erkrankungsrisiko ab 50 Jahren aufzeigten als für Frauen.

Die Änderung der Richtlinie tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Frühestens jedoch zum 1.4.2025. Der Zeitraum bis zum 1. April 2025 wird benötigt, um die Umstellung auf die neuen Versicherteninformationen zu ermöglichen.

Die beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragte Leitlinienrecherche hatte jedoch gezeigt, dass es hinsichtlich der Untersuchungsabstände und -methoden keine nach dem Geschlecht oder Alter differenzierten Empfehlungen für die Darmkrebs-Früherkennung gibt. Zudem vereinfacht ein einheitlicher Leistungsanspruch die Umsetzung der Darmkrebsvorsorge in der Praxis.

Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung:

„Die Darmkrebsvorsorge kann durch die Erkennung von Vorstadien im besten Fall verhindern, dass Darmkrebs überhaupt erst entsteht. Deshalb ist die Teilnahme an der Früherkennung so wichtig. Unser heutiger Beschluss ist ein relevanter Baustein in der Weiterentwicklung des Darmkrebsfrüherkennungsprogramms. Zusätzlich beraten wir derzeit im G-BA auch, ob ein früherer Beginn der Darmkrebsvorsorge ab dem Alter von 45 Jahren bzw. eine andere Frequenz der Früherkennungskoloskopie sinnvoll sein kann. Außerdem beschäftigen wir uns wissenschaftlich mit der Frage, ob und wie der Zugang zur Früherkennung für Menschen mit familiärem Darmkrebsrisiko verbessert werden kann.“

Weitere Anpassung: Vereinfachter Widerspruch zur Datenverarbeitung

Neben der Angleichung der Anspruchsberechtigung hat der G-BA mit dem heutigen Beschluss auch Änderungen am Widerspruchsverfahren für die Datenverarbeitung vorgenommen. Es genügt künftig auch eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur an die Widerspruchsstelle, um der Verarbeitung von Daten zu widersprechen, die bei der Teilnahme am Darmkrebs-Screening erhoben werden. Der G-BA berücksichtigt damit einen Hinweis des damaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Zusammenhang mit der erforderlichen Form der Übermittlung eines Widerspruchs.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA