![Senior woman face with wrinkles, closeup Nahansicht eines Auges bei einer Seniorin](/fileadmin/_processed_/9/f/csm_Glaukom_Fr%C3%BCherkennung_AdobeStock_139474604_5f655a4d48.jpg)
Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands sowie die Leitlinie empfehlen eine Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung ab dem 40. Lebensjahr.
Auf Platz 2 der am häufigsten in Anspruch genommenen Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) steht die Augeninnendruck-Messung zur Glaukom-Früherkennung. Das berichtete der vom IGeL-Monitor veröffentlichte IGeL-Report 2024. Die Augeninnendruck-Messung zur Glaukom-Früherkennung wird dort als "tendenziell negativ" bewertet.
Wir haben beim Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) nachgefragt und eindeutige Antworten bekommen.
Augeninnendruck-Messung zur Glaukom-Früherkennung
Demnach gibt es Fälle, in denen der Berufsverband eine klare Empfehlung ausspricht: "So empfehlen wir beispielsweise eine Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung
- für alle spätestens ab dem 40. Lebensjahr und
- in individuellen Ausnahmefällen durchaus auch früher."
Der Berufsverband verweist auf die S2e-Leitlinie Bewertung von Risikofaktoren für das Auftreten des Offenwinkelglaukoms, um einen Grünen Star frühestmöglich feststellen zu können. Dort wird empfohlen:
"Allen Personen ab dem 40. Lebensjahr soll ein Screening auf Glaukom angeboten werden."
In der Leitlinie hat diese Empfehlung den höchsten möglichen Empfehlungsgrad.
Ergo: Die ärztliche Leitlinie und der Berufsverband der Augenärzte erachten diese IGeL zur Glaukomfrüherkennung als sinnvoll und ärztlich geboten.
Denn: Wird ein Glaukom früh erkannt, bestehen die besten Behandlungsmöglichkeiten, so der Berufsverband weiter:
"So gibt es hierzu diverse Urteile des OLG Hamm, die teilweise bis in die 1970er-Jahre zurückreichen und sich sowohl mit der Verpflichtung zur Aufklärung über die Möglichkeit und medizinische Notwendigkeit einer augenärztliche Glaukom-Früherkennungsuntersuchung als auch über mögliche Bilddokumentationen (Fotographie, HRT- oder OCT-Untersuchungen) auseinandersetzen.
Nicht zuletzt hat auch der Bundesgerichtshof höchstrichterlich am 2021 im Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Nordrhein gegen den BVA entschieden, dass das Anbieten einer augenärztlichen Glaukomfrüherkennung „augenärztlich geboten“ ist.
Die Augenärzt*innen weisen daher - auch gegen die oftmals falschen Behauptungen des IGeL-Monitors - immer wieder auf den Nutzen der IGeL hin."
IGeL - sinnvoll oder überflüssig?
Insgesamt kritisiert der Berufsverband der Augenärzte die Berichterstattung des IGeL-Monitor:
"Behandlungen und Diagnoseverfahren richten sich nach der persönlichen Krankengeschichte. Sie müssen immer in individueller, direkter Absprache mit der behandelnden Augenärztin bzw. dem behandelnden Augenarzt geplant bzw. durchgeführt werden. Dies richtet sich einerseits nach dem vorliegenden Befund, der bisherigen Krankheitsgeschichte oder auch nach einem expliziten Patientenwunsch. Das gilt insbesondere auch für die Inanspruchnahme bestimmter IGeL. Allein die Bezeichnung Individuelle Gesundheitsleistungen beschreiben es ja eindeutig. Was in einen Fall individuell sinnvoll und wichtig sein kann, ist in einem anderen Fall zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sinnhaft."
Anke Niklas/Berufsverband der Augenärzte Deutschlands/IGeL-Report 2024