
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) unterstützt die Forderung des Bundesrats nach Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende auch in Deutschland. „Das bisherige Verfahren, die erweiterte Zustimmungslösung, hat nicht den gewünschten Erfolg bei Organspenden gebracht“, erklärt Prof. Thomas Schmitz-Rixen.
In Deutschland gilt die „erweiterte Zustimmungslösung“, die 2020 auf den Weg gebracht worden war. Für die Organentnahme nach dem Hirntod eines Menschen ist demnach weiterhin die aktive Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten, die Zustimmung eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten erforderlich. Die Reform sollte dazu beitragen, durch mehr Aufklärung und regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Thema die Entscheidungsbereitschaft zu stärken.
Zahl der Organspenden auf niedrigem Niveau
Doch trotz der Reform stagniert in Deutschland die Zahl der Organspenden auf niedrigem Niveau:
Mehr als 8000 Menschen warten aktuell auf ein Spenderorgan. Täglich versterben etwa 3 Patient*innen auf der Warteliste.
Gleichzeitig ist Deutschland umgeben von europäischen Nachbarländern, in denen die Widerspruchslösung gilt – dort kommt grundsätzlich jeder Mensch als Organspender*in infrage, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten widersprochen oder einer der nächsten Angehörigen macht dies nach dessen Tod. Da in Ländern mit Widerspruchslösung mehr gespendet wird, bezieht auch Deutschland aus diesen Staaten Spenderorgane zur Transplantation.
Diese Situation sei nicht hinnehmbar, findet DGCH-Experte Prof. Matthias Anthuber von der Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Augsburg, zugleich Initiator des alljährlichen gemeinnützigen Organspendelaufs, der für Organspenden wirbt.
„Die Bundestagsabgeordneten konnten sich vor drei Jahren aus vorgeblich ethischen Gründen mehrheitlich nicht zu einer Widerspruchslösung durchringen. Da verwundert es doch, dass es von Seiten der deutschen Politik keinen Aufschrei gibt, wenn in unseren Kliniken täglich Spenderorgane aus Ländern transplantiert werden, die unter den rechtlichen Bedingungen der Widerspruchslösung entnommen wurden“, so Anthuber. „Wäre die deutsche Politik konsequent, müsste sie aufgrund ethisch-moralischer Bedenken die Transplantation dieser Organe in Deutschland verbieten.“ Dann allerdings gäbe es nicht nur 1000 Tote pro Jahr auf der Warteliste in Deutschland, sondern 2000 oder gar 3000. Zum Vergleich:
In Spanien, wo die Widerspruchslösung gilt, beträgt die Wartezeit auf eine Spenderniere im Schnitt 1 Jahr – in Deutschland warten die Betroffenen zwischen 8 und 10 Jahre auf eine Spenderniere.
Reform von 2020 war "realitätsfremd"
Dass die Reform aus dem Jahr 2020 den Organspendemangel nicht behoben hat, verwundert Anthuber nicht. Es sei erwartbar gewesen, dass Hausärzt*innen zeitlich nicht in der Lage sein würden, Patient*innen zur Organspende aufzuklären, wie es die erweiterte Zustimmungslösung vorsah. Ebensowenig hätten das die Einwohnermeldeämter leisten können - weder zeitlich noch inhaltlich. Zudem habe es die Bundesregierung nicht geschafft, ein Organspenderegister aufzubauen, wie es im Zuge der Reform zugesagt wurde. "Die gesamte Gesetzesreform war realitätsfremd und handwerklich schlecht gemacht“, kritisiert Anthuber und stellt klar: „Wir brauchen dringend die Widerspruchslösung.“
Einwände, man würde damit automatisch zum Organspendenden, lässt Anthuber nicht gelten: „Jeder hat die Möglichkeit zu widersprechen, so viel individuelle Verantwortungsübernahme kann man erwarten.“ Am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat einen Entschließungsantrag verabschiedet, der die Bundesregierung auffordert, mit einem Gesetzesentwurf dafür zu sorgen, dass die Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufgenommen wird. Bei einer Widerspruchslösung kann man sich auch entscheiden, nur einzelne Organe zu spenden.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie
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