GesundheitspolitikBundestag beschließt Entbudgetierung für Hausärzte

Patient*innen würden so künftig leichter einen Hausarzttermin bekommen, so das Bundesgesundheitsministerium. 

Arzt misst Blutdruck bei einem Patienten
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Mit der Entbudgetierung der Hausärzt*innen sollen alle Leistungen künftig ohne Kürzungen vergütet werden.

Der Bundestag hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Damit werden die Budgets für Hausärzte abgeschafft und Jahrespauschalen in der Honorierung eingeführt.

Patient*innen sollen so künftig leichter einen Hausarzttermin bekommen. 

"Dieses Gesetz wird die ambulante Versorgung grundlegend verbessern. Wenn leicht chronisch Kranke nicht mehr alle 3 Monate für die Quartalspauschale des Arztes in die Praxis einbestellt werden müssen, wenn zusätzliche Patienten abgerechnet werden können, wird auch wieder mehr Zeit sein für neue Patienten. Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen, wird endlich wieder deutlich einfacher - insbesondere für gesetzlich Versicherte. Und Hausärzte können ihre Lotsenfunktion besser und mit weniger Bürokratie wahrnehmen. Das senkt die Kosten, überflüssige Facharzttermine fallen weg", so Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

  • Entbudgetierung: Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich Hausbesuche werden künftig bundesweit vollständig und ohne Kürzungen vergütet (Entbudgetierung). Die Honorare können demnach ohne Begrenzung steigen, wenn neue Patient*innen in den Praxen aufgenommen oder wenn bei ihnen mehr Leistungen als bisher erbracht werden. Eine solche Regelung gibt es bereits seit 01.04.2023 für die Leistungen von Kinder- und Jugendärzten.
  • Versorgungspauschale: Patient*innen mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal aus Abrechnungsgründen einbestellt werden. Stattdessen kann die Arztpraxis für die jeweilige Erkrankung eine bis zu 4 Quartale umfassende Versorgungspauschale abrechnen. Dies schafft Anreize, das System von überflüssigen Terminen und Wartezeiten zu entlasten und freie Kapazitäten zu schaffen.
  • Vorhaltepauschale: Zusätzlich werden „Versorgerpraxen“, die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten, künftig besonders honoriert. Sie erhalten eine Vorhaltepauschale. Damit können Hausärzt*innen umso besser vergütet werden, je mehr Voraussetzungen sie erfüllen - z.B. bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten oder ein bedarfsgerechtes Angebot von Haus- und Heimbesuchen.
  • Bewilligungsverfahren für Heilmittel: Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderungen betroffen sind, erhalten einen besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Hierfür werden die entsprechenden Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen beschleunigt und vereinfacht. Das gilt für Personen, die in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und in Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) behandelt werden.
  • Notfallkontrazeptiva: In Fällen, in denen Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung bestehen, entfällt künftig die Altersbeschränkung für die Leistung von Notfallkontrazeptiva.
  • Fristverlängerung für Verbandmittel: Die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung wird bis Anfang Dezember 2025 verlängert. Dies schafft Rechtssicherheit rund um eine ausgelaufene Übergangsregelung im SGB V und räumt den betreffenden Akteur*innen und Akteuren – insbesondere dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den Herstellern – mehr Zeit zur Durchführung der Beratungsverfahren ein.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit