OsteopathieErstattung osteopathischer Leistungen unterschiedlich

Bundesweit erstatten ca. 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathie. Ob sich zum Jahreswechsel die Bedingungen geändert haben, zeigt der Kassenvergleich des VOD.

Symbolbild Osteopathie: 2 Holzpuppen stehend vor einer Behandlungsliege, Rückenuntersuchung einer
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Rund 15 Mio. Menschen in Deutschland haben sich bereits osteopathisch behandeln lassen.

Rund 15 Millionen Bundesbürger waren bereits in osteopathischer Behandlung, Tendenz steigend. Mehr als 10.000 qualifizierte Osteopathinnen und Osteopathen haben sich längst als fester Bestandteil im deutschen Gesundheitswesen etabliert.

Bundesweit erstatten fast 100 gesetzliche Krankenkassen (GKV) ihren Versicherten anteilig die Kosten für Osteopathie. Da sich zum Jahreswechsel manche Leistungen ändern können, empfiehlt der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) einen Kassenvergleich und eventuell einen Kassenwechsel, um Zuschüsse zu osteopathischen Behandlungen zu erhalten. 

Die Kosten für osteopathische Behandlungen sind keine Regelleistung der Krankenkassen, sondern werden als sog. freiwillige Satzungsleistung bezuschusst. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse, wie hoch der Zuschuss ausfällt. Auch sind die Modalitäten oft unterschiedlich. Ein Vergleich und ein Kassenwechsel, der unbürokratisch möglich ist, könne mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen.

Der VOD hat auf seiner Verbandshomepage eine Krankenkassenliste erstellt. Sie bietet einen Überblick, welche Behandlungskosten die Krankenkassen zu welchen Bedingungen erstatten: www.osteopathie.de/krankenkassenliste

Quelle: Verband der Osteopathen Deutschland