FleischKeime in rohem Hackfleisch: Vorsicht bei empfindlichen Verbrauchergruppen

Der Verzehr von rohem Schweinehackfleisch birgt Gesundheitsrisiken durch krankmachende Keime, insbesondere für Risikogruppen.

Hackfleisch Fotografie
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Empfindliche Verbrauchergruppen wie Kinder, ältere Menschen, Schwangere und Immungeschwächte sollten Hackfleisch nicht roh verzehren.

Das Zoonosen-Monitoring 2023 des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zeigt, dass gewürztes Schweinehackfleisch potenziell krankmachende Keime enthalten kann. Besonders gefährdet sind empfindliche Verbrauchergruppen wie Kinder, ältere Menschen, Schwangere und Immungeschwächte.

Gefährliche Keime in Hackfleisch entdeckt

In einer Untersuchung von 318 Proben von gewürztem Schweinehackfleisch („Mett, Hackepeter“) wurden krankmachende Bakterien festgestellt. In 11 Proben konnten Shiga-Toxin-bildende E.coli (STEC) nachgewiesen werden. Diese Bakterien können akute Darmentzündungen verursachen, die bei Kindern in seltenen Fällen zum lebensbedrohlichen hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) führen können. Zudem wurde in einer Probe ein Salmonellen-Typ entdeckt, der häufig Infektionen beim Menschen auslöst.

Hackfleisch roh essen? Nur mit Vorsicht

Aufgrund der fehlenden Erhitzung beim Rohverzehr gelangen die Keime ungehindert in den menschlichen Körper. Das BVL rät empfindlichen Gruppen wie Schwangeren und Immungeschwächten dringend davon ab, rohes Hackfleisch zu essen. Hackfleisch sollte grundsätzlich bald nach dem Kauf verzehrt werden, um eine Vermehrung möglicher Erreger zu minimieren. Wichtig sei auch, Hackfleisch immer gut zu kühlen und das Verbrauchsdatum strikt einzuhalten.

Hintergrund: Das Zoonosen-Monitoring

Das Zoonosen-Monitoring untersucht Krankheitserreger in Lebensmitteln, die auch Menschen infizieren können. 2023 wurden insgesamt 4.416 Proben auf allen Stufen der Lebensmittelkette analysiert. Dabei charakterisierten die Nationalen Referenzlaboratorien 2.477 Bakterien-Isolate und untersuchten ihre Antibiotikaresistenzen. Die Ergebnisse sind Teil der umfassenden Überwachung zur Lebensmittelsicherheit in Deutschland.

Tipps für Verbraucher*innen

Das BVL gibt praktische Hinweise zur Vermeidung lebensmittelbedingter Infektionen. Diese umfassen Hygienemaßnahmen bei der Lagerung und Zubereitung sowie den Verzicht auf Rohverzehr bei sensiblen Gruppen. Weitere Informationen finden Verbraucher im Bericht zum Zoonosen-Monitoring unter bvl.bund.de/ZoonosenMonitoring.

Über das BVL

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist für die Sicherheit von Lebensmitteln, Futtermitteln und die Zulassung bestimmter Stoffe in Deutschland zuständig. Es koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und der EU und veröffentlicht regelmäßig Berichte wie das Zoonosen-Monitoring, um die Öffentlichkeit zu informieren.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL