
Die Kompressionstherapie ist ein Therapiebaustein der konservativen Behandlung beim Lipödem.
Die LIPLEG-Studie (Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III) untersucht, ob die Fettabsaugung Vorteile im Vergleich zur alleinigen nichtoperativen Behandlung des Lipödems hat.
Im Dezember 2024 sollen die vollständigen Ergebnisse des 12-monatigen Nachbeobachtungszeitraums vorliegen. Auf Basis des neuen Wissensstandes wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beraten, ob die Liposuktion eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird. Und wenn ja, bei welchen Erkrankungsstadien des Lipödems. Die Beratungen werden im kommenden Jahr abgeschlossen sein, so der G-BA.
Die aktuell bis Ende 2024 befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei Lipödem in Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Kassenleistung ist, wird der G-BA zeitnah verlängern.
„Die befristet geltende Ausnahmeregelung, wonach die Liposuktion beim Lipödem im Stadium III unter bestimmten Voraussetzungen eine Kassenleistung ist, wird der G-BA in Kürze verlängern. Sie wird nicht auslaufen, bevor der G-BA zum regulären Leistungsanspruch beschlossen hat“, versichert Monika Lelgemann vom G-BA.
Hintergrund: Nutzen der Liposuktion beim Lipödem
Beim Lipödem handelt es sich um eine massive Fettverteilungsstörung an den Extremitäten. Zusätzlich bestehen vermehrte Wassereinlagerungen in den betroffenen Körperregionen. Das Lipödem tritt nahezu ausschließlich bei Frauen auf.
Die Ursache der Erkrankung ist bisher unbekannt. Die in der Regel lebenslang anzuwendende konservative Therapie wie Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie zielt auf eine Linderung der Beschwerden ab. Dieses konservative Vorgehen gilt bisher als Standardtherapie. Die bestehende Fettverteilungsstörung kann hiermit jedoch nicht geheilt werden.
Die Liposuktion ist ein chirurgischer Eingriff, bei dem das krankheitsbedingt vermehrte Fettgewebe entfernt wird. In der Regel müssen die Betroffenen für eine Behandlung mehrmals operiert werden.
Das Verfahren zur Bewertung des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Liposuktion bei Lipödem geht auf einen Beratungsantrag der Patientenvertretung im G-BA zurück. Im Juli 2017 hat der G‑BA wegen der problematischen Studienlage den Beschluss gefasst, die Bewertung auszusetzen und eine Studie zur Verbesserung der Erkenntnislage auf den Weg zu bringen. Die Eckpunkte dieser LIPLEG-Studie hat der G-BA in der entsprechenden Erprobungs-Richtlinie festgelegt.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss