MigräneG-BA prüft Akupunktur zur Migräneprophylaxe

Ziel ist, die Akupunktur zur Migräneprophylaxe in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.

Akupunkturnadeln auf schwarzem Hintergrund
K. Oborny/Thieme

Akupunktur in der Migräneprophylaxe reduziert die Zahl und Stärke der Attacken nachweislich.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Antrag der Patientenvertretung auf Bewertung der Methode „Akupunktur zur Prophylaxe bei Migräne“ angenommen. Ziel ist es, die Akupunktur zur Migräneprohylaxe in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen.

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Akupunktur in der Migräneprophylaxe genauso effektiv ist wie die medikamentöse Standardtherapie. Sie reduziert die Zahl und Stärke der Attacken nachweislich und ist zudem nebenwirkungsarm.

Auf Basis dieser Erkenntnisse hat die Patientenvertretung einen Antrag auf Bewertung dieser Methode formuliert und begrüßt das damit angestoßene Beratungsverfahren ausdrücklich.

„Die Bewertung der Akupunktur durch den G-BA ist ein bedeutender Schritt, um Migränepatient*innen eine weitere therapeutische Möglichkeit zu bieten“, sagt Patientenvertreterin Veronika Bäcker von der MigräneLiga e.V. Deutschland.

Die Kombination aus Wirksamkeit und Verträglichkeit macht Akupunktur zu einer weiteren möglichen Option, z.B. für Patient*innen, die Medikamente nicht vertragen oder bei denen medikamentöse Therapien kontraindiziert sind. Somit eröffnet die Akupunktur neue Perspektiven in der Migräneprophylaxe.

Migräne zählt zu den häufigsten neurologischen Erkrankungen. In Deutschland* erfüllen 15 % der Frauen und 6 % der Männer die diagnostischen Kriterien. Zusätzlich besteht bei weiteren 13 % der Frauen und 12 % der Männer ein Verdacht auf Migräne.

Quelle: Bundesverband Verbraucherzentrale