
Mit der Patientenverfügung können Entscheidungen für künftige Behandlungssituationen getroffen werden.
Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit
In einer psychischen Krise kann es vorkommen, dass man die Fähigkeit verliert, selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen. Damit Menschen für solche Situationen vorsorgen können, hat die Fachgesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (DGPPN) eine Patientenverfügung entwickelt. Sie richtet sich an alle, die für den Fall einer eingeschränkten Einwilligungsfähigkeit vorsorgen wollen, insbesondere an Menschen mit psychischen Vorerkrankungen.
Doch nicht nur Menschen mit psychischen Vorerkrankungen profitieren von der Patientenverfügung: Jeder Mensch kann durch Krankheit oder Krise in einen Zustand geraten, in dem eine selbstbestimmte Entscheidung nicht mehr möglich ist. Die Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit bietet die Möglichkeit, sich frühzeitig mit dieser Frage auseinanderzusetzen und individuelle Behandlungswünsche verbindlich festzuhalten.
Die DGPPN stellt dafür ein praxisnahes Formular mit Ausfüllhilfen und allgemeinverständlichen, begleitenden Erläuterungen zur Verfügung. Zusätzlich gibt es Hinweise für Behandelnde zum Umgang mit der Verfügung und zur rechtlichen Einordnung. Die Unterlagen stehen auf der Website der DGPPN zum Download bereit.
Hintergrund: Beeinträchtigte Einwilligungsfähigkeit
Medizinische Behandlungen dürfen grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn Patient*innen zustimmen. Sie müssen dafür im rechtlichen Sinne einwilligungsfähig sein. Ist die Einwilligungsfähigkeit beeinträchtigt, zum Beispiel durch eine Psychose, manische Zustände, den Konsum von Drogen oder auch eine Gehirnentzündung, kann es sein, dass Therapien nicht durchgeführt werden können.
Auch solche Therapien, die eine Person im gesunden Zustand selbst gewollt hätte. Um auch in diesen Situationen zu gewährleisten, dass Patient*innen möglichst selbstbestimmt über ihre Behandlung entscheiden können, stellt die DGPPN jetzt eine spezialisierte Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit zur Verfügung.
Mit der neuen DGPPN-Patientenverfügung lässt sich im Voraus festlegen, welche Behandlungen man im Fall einer Einwilligungsunfähigkeit erhalten oder nicht erhalten will. Das ist insbesondere wichtig für Menschen, die bereits psychisch erkrankt sind und häufig genau wissen, welche Behandlungen sie im Krankheitsfall wollen und benötigen und welche nicht.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde
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Eine Übersicht zu Hilfsangeboten in Ihrer Nähe finden Sie unter: https://www.suizidprophylaxe.de/hilfsangebote/hilfsangebote/