
Ungeachtet der Pflicht zur Krankenversicherung lebten in Deutschland zuletzt wieder mehr Menschen ohne Krankenversicherung. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sprach von "beschämenden Zahlen". Die offizielle Zahl bilde "nur einen Bruchteil der tatsächlichen Unterversorgung" ab, warnte der Paritätische Wohlfahrtsverband.
Vor allem Männer ohne Versicherungsschutz
Drei Viertel der Menschen ohne Krankenversicherungsschutz hatten im Berichtsjahr kein Erwerbseinkommen, darunter Rentner oder Studierende über 26 Jahre. Betroffen waren vor allem Männer (44.000). Insgesamt betraf es 0,1 % der Bevölkerung. 198.000 Menschen seien "zwar nicht krankenversichert, hatten aber dennoch einen Anspruch auf Krankenversorgung", erläuterte Destatis, darunter etwa Asylsuchende oder Sozialhilfeempfänger.
"Wohnungslose Menschen – darunter viele ohne Unterkunft – bleiben in der Statistik unsichtbar, obwohl zehntausende im Krankheitsfall keine ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Joachim Rock, zu G+G. Hinzu komme, "dass die Versorgung von Geflüchteten häufig stark eingeschränkt und nicht ausreichend" sei. "Es braucht endlich strukturelle Lösungen, damit Armut und fehlende Absicherung nicht länger über Gesundheit und Leben entscheiden", forderte Rock.
Hohe bürokratische Hürden
"In einem Land wie Deutschland sollte jeder Mensch einen Krankenversicherungsschutz haben", sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier zu G+G. Dazu müssten aber "die Lücken im Versicherungssystem endlich geschlossen werden". Sie kritisierte "viel zu hohe bürokratische Hürden".
Der SoVD fordere deshalb "eine solidarische Bürgerversicherung, in der alle Menschen abgesichert sind – unabhängig von ihrem Einkommen oder Beschäftigungsstatus". Nach Daten der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe sind unter den Obdachlosen vor allem Migranten von guter Gesundheitsversorgung abgeschnitten.
Hintergrund
In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz im Inland. Die Regelung wurde 2006 von der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) durchgesetzt. Sie gilt seit 2007 in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), seit 2009 auch in der privaten Krankenversicherung.
Davor waren mehr als 210.000 Menschen ohne Schutz; 2015 waren es noch rund 80.000. Wer bereits krankenversichert ist, kann diesen Schutz nicht verlieren. In der GKV werden Leistungen nach 2 Monaten ohne Beitragszahlung auf das Behandeln akuter Erkrankungen, bestimmte Früherkennungsuntersuchungen sowie Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen beschränkt.
Quelle: AOK-Bundesverband


