Akne inversaHautbestrahlung bei Akne inversa wird Kassenleistung

Menschen mit leichter bis mittelschwerer Akne inversa können künftig zusätzlich mit einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz behandelt werden.

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Akne inversa ist eine chronisch rezidivierende, entzündliche Hauterkrankung.

Voraussichtlich ab Herbst 2026 können Menschen mit leichter bis mittelschwerer Akne inversa (Hidradenitis suppurativa) mit einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz behandelt werden -  zusätzlich zur lokalen antibiotischen Salbentherapie.

Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Basis der Entscheidung für die ambulante Versorgung war die wissenschaftliche Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Es konnte als wissenschaftlich belegt zeigen, dass Patient*innen mit Hidradenitis suppurativa Stadium I und II von der zusätzlichen Bestrahlung der Haut profitieren:

  • Entzündliche Hautschäden oder eitrige Abszesse verbesserten sich deutlich stärker bei der Kombinationsbehandlung zusätzlich zur antibiotischen Salbentherapie als bei einer alleinigen Behandlung mit antibiotischen Salben.
  • Für Patient*innen mit schwerer Akne inversa lag ein entsprechender wissenschaftlicher Beleg nicht vor.

Qualitätssicherung der neuen Behandlungsmethode bei Akne inversa

Verbunden mit der Aufnahme der Hautbestrahlung bei Akne inversa in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse sind bestimmte Eckpunkte zur Qualitätssicherung. Unter anderem legte der G-BA Vorgaben zur Häufigkeit, zum Zyklus und zum Zeitraum der Bestrahlung fest, sowie den zur Indikationsstellung und zur Erbringung berechtigten Fachärzt*innen.

Hintergrund:  Akne inversa/Hidradenitis suppurativa

Akne inversa ist eine chronisch rezidivierende, entzündliche Hauterkrankung. Es kommt zu Entzündungen der Haarwurzeln (Haarfollikel) oder Talgdrüsen mit eitrigen schmerzhaften Knötchen. Sie breitet sich häufig in Achselhöhlen, in der Leistengegend und im Genital- und Afterbereich aus und kann die Lebensqualität der Betroffenen stark beeinträchtigen.

Die Krankheit ist bisher nicht heilbar, so dass nur die Symptome behandelt werden können.

Inanspruchnahme voraussichtlich ab Herbst 2026

Bevor die neue ambulante Leistung von Fachärzt*innen erbracht und abgerechnet werden kann, sind noch folgende Schritte notwendig:

  • Nach der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit wird der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft.
  • Anschließend entscheidet der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen über die Höhe der ärztlichen Vergütung. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal 6 Monate Zeit.

Der Antrag auf Bewertung der Bestrahlung der Haut mit einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz zusätzlich zur topischen Antibiotikabehandlung bei Patient*innen mit Hidradenitis suppurativa (HS) Stadium I und II wurde vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen am 13.02.2024 gestellt.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss