
Das Portal Lebensmittelwarnung informiert über Warn-Meldungen zu Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika, Mittel zum Tätowieren sowie Baby- und Kinderprodukte.
Das Verbraucherschutzportal des Bundes und der Länder lebensmittelwarnung.de hat ab sofort eine App für mobile Endgeräte wie Tablets und Smartphones. Damit können sich Verbraucher*innen jederzeit und automatisch per Push-Nachricht über neue Meldungen und Warnungen informieren lassen.
Zudem wurde das Portal verbraucherfreundlich überarbeitet. Das berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Auf lebensmittelwarnung.de veröffentlichen die Bundesländer und das BVL u.a. Produktrückrufe von Unternehmen. Mit neuen Such- und Filterfunktionen lassen sich demnach Meldungen jetzt noch schneller finden. Es können nach Meldungsgrund, Bundesland, Zeitraum oder Produkttyp gefiltert werden. Zusätzlich zu den bestehenden Kategorien Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Mittel zum Tätowieren wurde die Kategorie Baby- und Kinderprodukte aufgenommen.
Zusätzlich sind weitere über die Meldungen hinausgehende Informationen verfügbar:
- Unter den FAQ finden Interessierte Antworten zu häufig gestellten Fragen in Bezug auf das Portal, Informationen zur Lebensmittelüberwachung sowie den Zuständigkeiten von Behörden und Unternehmen.
- Ein Glossar liefert kurze Erläuterungen zu Gesundheitsgefahren und erläutert Schlagworte, Fachbegriffe und Fremdwörter.
- Der Bereich „Themen“ informiert außerdem zur Statistik der Meldungen und verlinkt zu anderen behördlichen Portalen innerhalb der EU und darüber hinaus.
Hintergrund: Lebensmittelwarnung
lebensmittelwarnung.de ist die offizielle Plattform, die Verbraucher*innen deutschlandweit über Rückrufe und sonstige relevante Meldungen zu Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Mittel zum Tätowieren informiert.
Die zuständigen Behörden der 16 Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit publizieren hier Informationen zu Produkten, die möglicherweise gesundheitsgefährdend bzw. aus anderen Gründen für den Verzehr oder Gebrauch ungeeignet sind oder Verbraucher*innen täuschen können.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit