Ärzt*innen mit bestimmten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen dürfen ab sofort medizinisches Cannabis ohne Genehmigung der GKVen verordnen.
Ein Themen-Check-Bericht des IQWiG ergab: Es gibt Hinweise auf positive Effekte im Vergleich zu keiner Behandlung. Einige Fragen bleiben aber noch offen.